BLEIBEN SIE LIQUIDE -
mit effizientem Forderungsmanagement
2020 - Neues Jahr, neue Reformen
für Verbraucherrechte und
Inkasso
Im Jahr 2008 hatte der Gesetzgeber das
Rechtsberatungsrecht einer großen Reform unterzogen. Es
folgte dann 2013 das Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken um Missstände bei den
Inkassodienstleistern zu beseitigen.
Jetzt will der Gesetzgeber nochmals nachsteuern. Unter
anderem sieht der Gesetzgeber auch unter den Gläubigern
selbst vermeintliche Übeltäter. Diese verlagern das
Liquiditätsrisiko im Hinblick auf die
Rechtsverfolgungskosten auf Inkassodienstleister und
Rechtsanwälte. Der Gläubiger lasse im Ergebnis die letztlich
zahlenden Schuldner auch die Rechtsverfolgungskosten
tragen, die die abschließend nicht zahlenden Schuldner
verursachten.Das sei nicht hinzunehmen.
Zudem mache der Gläubiger dem Schuldner nicht
hinreichend deutlich, dass er die Rechtsverfolgungskosten
tragen müsse. So ist beabsichtigt, dass Gläubiger künftig
vor oder mit der verzugsbegründenden Mahnung darauf
hinweisen müssen, dass mit der Abgabe an einen
Rechtsdienstleister weitere Rechtsverfolgungskosten
entstehen, die er, der Schuldner, tragen muss. Fehlt es an
diesem Hinweis, wäre die Folge, dass die Kosten vom
Schuldner nicht zu erstatten sind.
Solventia-Inkasso wird das Thema natürlich weiter
verfolgen und Sie wieder informieren.
(Quelle: FMP Forderungsmanagement professionell)
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