Nachrichten und Informationen zu In Kasso, Inkassobüro, Inkassodienst, Inkasso online, Inkassokosten

AKTUELLES

2020 - Neues Jahr, neue Reformen für Verbraucherrechte

und Inkasso

KONTAKT Tel. 0711 640 7104 E-Mail: info@solventia-inkasso.de
Solventia-Inkasso ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso- Unternehmen e.V.

TERMIN VEREINBAREN

Solventia-Inkasso Gläubigerschutz und Kreditsicherung Hornbergstr. 39 70794 Filderstadt Telefon 0711 640 7104 Fax 0711 649 4015 info@solventia-inkasso.de
Im Jahr 2008 hatte der Gesetzgeber das Rechtsberatungsrecht einer großen Reform unterzogen. Es folgte dann 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken um Missstände bei den Inkassodienstleistern zu beseitigen. Jetzt will der Gesetzgeber nochmals nachsteuern. Unter anderem sieht der Gesetzgeber auch unter den Gläubigern selbst vermeintliche Übeltäter. Diese verlagern das Liquiditätsrisiko im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten auf Inkassodienstleister und Rechtsanwälte. Der Gläubiger lasse im Ergebnis die letztlich zahlenden Schuldner auch die Rechtsverfolgungskosten tragen, die die abschließend nicht zahlenden Schuldner verursachten.Das sei nicht hinzunehmen. Zudem mache der Gläubiger dem Schuldner nicht hinreichend deutlich, dass er die Rechtsverfolgungskosten tragen müsse. So ist beabsichtigt, dass Gläubiger künftig vor oder mit der verzugsbegründenden Mahnung darauf hinweisen müssen, dass mit der Abgabe an einen Rechtsdienstleister weitere Rechtsverfolgungskosten entstehen, die er, der Schuldner, tragen muss. Fehlt es an diesem Hinweis, wäre die Folge, dass die Kosten vom Schuldner nicht zu erstatten sind. Solventia-Inkasso wird das Thema natürlich weiter verfolgen und Sie wieder informieren. (Quelle: FMP Forderungsmanagement professionell) << zurück zur Übersicht Aktuelles
Inkassounternehmen, gerichtlicher Forderungseinzug, Inkasso sofort

BLEIBEN SIE LIQUIDE -

mit effizientem Forderungsmanagement

KONTAKT Tel. 0711 - 64 07 104 info@solventia-inkasso.de
Solventia-Inkasso ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso- Unternehmen e.V.

2020 - Neues Jahr, neue Reformen

für Verbraucherrechte und

Inkasso

Im Jahr 2008 hatte der Gesetzgeber das Rechtsberatungsrecht einer großen Reform unterzogen. Es folgte dann 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken um Missstände bei den Inkassodienstleistern zu beseitigen. Jetzt will der Gesetzgeber nochmals nachsteuern. Unter anderem sieht der Gesetzgeber auch unter den Gläubigern selbst vermeintliche Übeltäter. Diese verlagern das Liquiditätsrisiko im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten auf Inkassodienstleister und Rechtsanwälte. Der Gläubiger lasse im Ergebnis die letztlich zahlenden Schuldner auch die Rechtsverfolgungskosten tragen, die die abschließend nicht zahlenden Schuldner verursachten.Das sei nicht hinzunehmen. Zudem mache der Gläubiger dem Schuldner nicht hinreichend deutlich, dass er die Rechtsverfolgungskosten tragen müsse. So ist beabsichtigt, dass Gläubiger künftig vor oder mit der verzugsbegründenden Mahnung darauf hinweisen müssen, dass mit der Abgabe an einen Rechtsdienstleister weitere Rechtsverfolgungskosten entstehen, die er, der Schuldner, tragen muss. Fehlt es an diesem Hinweis, wäre die Folge, dass die Kosten vom Schuldner nicht zu erstatten sind. Solventia-Inkasso wird das Thema natürlich weiter verfolgen und Sie wieder informieren. (Quelle: FMP Forderungsmanagement professionell) << zurück zur Übersicht Aktuelles