BLEIBEN SIE LIQUIDE -
mit effizientem Forderungsmanagement
2014 - DAS JAHR EINER BESSEREN
ZAHLUNGSMORAL?
Am 29.07.2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von
Zahlungsverzug in Kraft getreten. Wir hatten Sie in unserer
April-News darüber informiert. Für Schuldverhältnisse nach
dem 28.07.14 kann nun bei B2B Geschäften der gesetzliche
Zinssatz von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz berechnet sowie eine Mahnpauschale von €
40,00 angesetzt werden.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich der Gläubiger
diese Mahnpauschale auf die späteren
Rechtsverfolgungskosten anrechnen lassen muss. Das ist
ein Wermutstropfen.
Durch die zusätzlichen Kostenbelastungen säumiger
Schuldner soll die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr
gesteigert werden. Wir sind gespannt, ob diese tatsächlich
so wirkt.
Auch das Gesetz zur Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der
Gläubigerrechte ist am 01.07.2014 in Kraft getreten.
Selbständige, die jetzt ein Insolvenzverfahren durchlaufen,
haben die Chance die Wohlverhaltensperiode, die bislang 6
Jahre betrug, auf 3 Jahre zu verkürzen, sofern sie
mindestens 35% der Forderungen und die Verfahrenskosten
bezahlen.
Wenn sie zumindest die Verfahrenskosten begleichen, nicht
aber die Forderungen, können sie die 6 Jahre auf 5 Jahre
reduzieren. Wenn diese Ausnahmen nicht vorliegen, bleibt
es bei den 6 Jahren wie zuvor.
Die Gläubiger haben mehr Rechte erhalten und können
einer Versagung der Restschuldbefreiung jederzeit
schriftlich widersprechen. Wie viele Schuldner eine
Verkürzung der Wohlverhaltensperiode erreichen und wie
viele Gläubiger von einer 35%-Quote profitieren, wird die
Zukunft zeigen.
Quelle: BDIU, IHK Region Stuttgart
27.08.2014
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