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GESETZ ZUR REFORM DER SACHAUFKLÄRUNG - praktische Phase

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Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung befindet sich jetzt in der praktischen Phase und werden erste Erfahrungen gesammelt. Noch läuft alles sehr schleppend an, denn auch für die Gerichtsvollzieher und Amtsgerichte ist das Gesetz Neuland. Ob der Forderungseinzug durch die Reform der Sachaufklärung tatsächlich effizienter wird, wird sich erst im Laufe der nächsten Monate herausstellen. Zu einem ersten Erfahrungsaustausch haben wir mit unseren Kollegen und Kolleginnen im April 2013 in Dresden bei der Jahreshauptversammlung des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen) Gelegenheit. Es werden sicherlich interessante und kontroverse Diskussionen stattfinden. Darauf sollten Unternehmer jetzt achten Erstmals gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2013 ein negativer Basiszinssatz. Er liegt jetzt bei -0,13 Prozent. Gläubiger müssen das beachten. Denn auf der Grundlage des Basiszinssatzes errechnet sich die Höhe der Verzugszinsen, die säumigen Zahlern automatisch als Verzugsschaden in Rechnung gestellt werden können. Bei Verbrauchergeschäften liegen die Verzugszinsen fünf und bei Handelsgeschäften acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Seit dem 1. Januar gelten also für B2C-Geschäfte 4,87 Prozent Verzugszinsen und für B2B-Geschäfte 7,87 Prozent. Gläubiger müssen sich keine Sorgen machen, durch diesen negativen Zinssatz möglicherweise Geld zu verlieren. Allerdings haben zahlungsunwillige Kunden nun geringere Sanktionen zu befürchten, wenn sie vereinbarte Zahlungsfristen überschreiten. In einer Pressemitteilung rät der BDIU Gläubigern, Rechnungen schnell zu stellen und bei Verzug die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen zu suchen: http://www.inkasso.de/presse/pressemeldungen/basiszins/index.html Hier noch eine Zahl für Sie aus dem letzten Jahr: 6,6 Millionen Deutsche sitzen in der Schuldenfalle, jeder zehnte Deutsche über 18 Jahre ist überschuldet. " 28.02.13, Quelle Stuttgarter Zeitung, BDIU" 05.03.2013 << zurück zur Übersicht Aktuelles
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GESETZ ZUR REFORM DER

SACHAUFKLÄRUNG - praktische Phase

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung befindet sich jetzt in der praktischen Phase und werden erste Erfahrungen gesammelt. Noch läuft alles sehr schleppend an, denn auch für die Gerichtsvollzieher und Amtsgerichte ist das Gesetz Neuland. Ob der Forderungseinzug durch die Reform der Sachaufklärung tatsächlich effizienter wird, wird sich erst im Laufe der nächsten Monate herausstellen. Zu einem ersten Erfahrungsaustausch haben wir mit unseren Kollegen und Kolleginnen im April 2013 in Dresden bei der Jahreshauptversammlung des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen) Gelegenheit. Es werden sicherlich interessante und kontroverse Diskussionen stattfinden. Darauf sollten Unternehmer jetzt achten Erstmals gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2013 ein negativer Basiszinssatz. Er liegt jetzt bei -0,13 Prozent. Gläubiger müssen das beachten. Denn auf der Grundlage des Basiszinssatzes errechnet sich die Höhe der Verzugszinsen, die säumigen Zahlern automatisch als Verzugsschaden in Rechnung gestellt werden können. Bei Verbrauchergeschäften liegen die Verzugszinsen fünf und bei Handelsgeschäften acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Seit dem 1. Januar gelten also für B2C- Geschäfte 4,87 Prozent Verzugszinsen und für B2B- Geschäfte 7,87 Prozent. Gläubiger müssen sich keine Sorgen machen, durch diesen negativen Zinssatz möglicherweise Geld zu verlieren. Allerdings haben zahlungsunwillige Kunden nun geringere Sanktionen zu befürchten, wenn sie vereinbarte Zahlungsfristen überschreiten. In einer Pressemitteilung rät der BDIU Gläubigern, Rechnungen schnell zu stellen und bei Verzug die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen zu suchen: http://www.inkasso.de/presse/pressemeldungen/basiszins/ index.html Hier noch eine Zahl für Sie aus dem letzten Jahr: 6,6 Millionen Deutsche sitzen in der Schuldenfalle, jeder zehnte Deutsche über 18 Jahre ist überschuldet. " 28.02.13, Quelle Stuttgarter Zeitung, BDIU" 05.03.2013 << zurück zur Übersicht Aktuelles